Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Bewertung Personengesellschaft,Sonderbetriebsvermögen

Meine Mandantin (A) ist lebzeitig zu 30 % als Kommanditistin an einer GmbH & Co. KG beteiligt gewesen. In der Betriebs- und Anteilsbewertung ergibt sich Folgendes: Der Ertragswert beträgt 100 T€. Der anteilige Substanzwert beträgt 100 T€. A hatte ein Kapitalkonto III (Fremdkapital) von 1.000 T€. Dieses muss über das Sonderbetriebsvermögen dem gemeinen Wert hinzugerechnet werden. Der gemeine Wert des Anteils betrüge also 1.100 T€. Geschätzt ist die gesamte GmbH & Co. KG aber nur 1.000 T€ wert. Und damit wäre der 30%ige Anteil auch nur 300 T€ wert. Im Einspruchsverfahren stellt ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger über ein Gutachten fest, dass die gesamte GmbH & Co. KG wirklich nur 1.000 T€ wert ist. Damit wäre die 30%ige Beteiligung auch nur 300 T€ wert. Welcher Wert ist dann richtig? 300 T€? Wird das Sonderbetriebsvermögen damit dann außen vorgelassen? Oder schlagen die 1.000 T€ aus dem Sonderbetriebsvermögen doch (zusätzlich) durch? Oder ist die Forderung aus dem Sonderbetriebsvermögen immer zu 100 % werthaltig und damit erbschaftsteuerpflichtig?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen