Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Pflichtteil,Nachlassverbindlichkeiten

Sachverhalt: Die Ehegatten EF + EM sind verstorben. EF ist Ende 2018 verstorben, EM Anfang 2019. Alleinerbe nach EF war EM. In der Erbschaftsteuererklärung wurden von den beiden Töchtern geltend gemachte Pflichtteilsansprüche in Abzug gebracht. Tochter G war Alleinerbin nach EM. In der Erbschaftsteuererklärung wurde ein Pflichtteilsanspruch ihrer Schwester W angesetzt. Insgesamt belaufen sich die beiden Pflichtteilsansprüche der W auf ca. 300.000 €. Im Nachgang hat sich G allerdings geweigert, ihrer Schwester die vollen 300.000 € auszuzahlen. Ausgezahlt durch G wurden bisher lediglich 20.000 €. Schwester W ist nun im September 2021 ebenfalls verstorben. G ist Alleinerbin der W. Neben geringem Barguthaben und einigen Schulden besteht das Erbe hauptsächlich aus der Forderung von W an G. Die Berechnung der Pflichtteilsansprüche erfolgte aufgrund eines Gutachtens, in dem die Werte von verschiedenen Acker- und Grünflächen anhand der Bodenrichtwerte bemessen wurden. Diese Werte wurden auch in den Erbschaftsteuererklärungen angegeben. Das Finanzamt kam über die Berechnung mit Ertragsmesszahlen auf deutlich niedrigere Werte. Fragen: 1. Welche Bemessungsgrundlage liegt der Berechnung der Pflichtteilsansprüche zugrunde? Die steuerlichen Werte (Berechnung über Ertragsmesszahl)? 2. Dürfen die Pflichtteilsansprüche in voller Höhe angesetzt werden, obwohl diese nicht in voller Höhe ausgezahlt wurden? 3. Welche Steuererklärungen sind zu erstellen bzw. zu korrigieren?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen