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Vermächtnisnießbrauch,Ablösung eines Nießbrauchs

In einem Erbvertrag findet sich folgende Passage: „Der Ehegatte des Erblassers (Anm. hier: der überlebende Ehemann) erhält den Nießbrauch auf Lebensdauer am gesamten Nachlass (Anm. hier: der verstorbenen Ehefrau). Den Beteiligten ist bekannt, dass der Nießbrauch an den einzelnen Nachlassgegenständen begründet werden muss.“ Im Nachlass sind im Übrigen fast ausschließlich Immobilien und Geld. Fragen: Ist es richtig, dass es sich hierbei um einen Vermächtnisnießbrauch handelt und der überlebende Ehemann von der Erbengemeinschaft den Wert seines Vermächtnisnießbrauchs „steuerfrei“ als Einmalbetrag erhalten könnte? Mit anderen Worten: Anstatt den Nießbrauch am Nachlass bis zum Lebensende tatsächlich zu vollziehen, soll also einfach der steuerliche Wert des Vermächtnisnießbrauchs ermittelt und dann im Rahmen eines Einmalbetrags in Geld von der Erbengemeinschaft (aus dem Nachlass) abgefunden werden. Dies sollte dann für alle Beteiligten doch „bei Wertidentität“ weder eine Schenkung zwischen den Mitgliedern der Erbengemeinschaft und dem überlebenden Ehemann noch ein ertragsteuerlicher Vorgang sein – richtig? Also läge bei Ablösung des Vermächtnisnießbrauchs in jeder Hinsicht ein „Nullum“ vor?
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