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Schweden,Erbe

Die Schwester einer Mandantin, deutsche Staatsangehörige, hat seit Jahrzehnten ihren alleinigen Wohnsitz in Schweden und ist daher in Schweden nach DBA Deutschland-Schweden ansässig. Die Erblasserin ist am 03.07.2015 in Stockholm verstorben. Die vorhandene schwedische Wohnung wurde von einer schwedischen Anwaltskanzlei verkauft, das Testament abgewickelt und das nunmehr übriggebliebene gesamte Barvermögen an drei Erben (die Nichten der Erblasserin) in Deutschland und zwei Erben in Südafrika ausgezahlt. Die drei deutschen Nichten haben je 119.000 € überwiesen bekommen. Nach meiner Ansicht ist eine Erbschaftsteuererklärung in Deutschland zu erstellen, da nach DBA Artikel 26 Absatz 1b) die Nichten in Deutschland ansässig sind. Da in Schweden eine Erbschaftsteuer nicht anfällt, kann auch keine Anrechnung erfolgen. Bei vorliegender Steuerklasse II (Nichten) und Wert des steuerplichtigen Erwerbs nach Abzug von 20.000 € Freibetrag über 75.000 € müssten 20 % versteuert werden, Erbschaftsteuer pro Erwerberin somit also (119.000 € ./. 20.000 € =) 99.000 € x 20 % = 19.800 € Erbschaftsteuer. Meine Fragen: Ist meine Ansicht so weit richtig? Welches Erbschaftsteuerfinanzamt ist zuständig?
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