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Übertragung eines Unternehmens der Betriebsaufspaltung im Rahmen der vorweggenommene Erbfolge,§ 6 Abs. 3 EStG,Verschonungsregelung bei im Wege der Betriebsaufspaltung vermieteten Grundstücken

Es liegt eine Betriebsaufspaltung zwischen dem Besitzunternehmen A und der Betriebsgesellschaft B-GmbH vor. A ist zu 100 % an dem Besitzunternehmen A und zu 99,8 % an dem Betriebsunternehmen B-GmbH beteiligt. Die übrigen 0,2 % an der GmbH hält seine Ehefrau E. Das Besitzunternehmen A überlässt eine wesentliche Betriebsgrundlage (Betriebsgrundstück) an die B-GmbH. A möchte möglichst viele Anteile im Wege der vorweggenommenen Erbfolge an seine Tochter T übertragen, ohne dass dabei die Betriebsaufspaltung beendet und stille Reserven aufgedeckt werden. Zudem möchte er Mehrheitsbeteiligter an beiden Gesellschaften bleiben. Fällt sowohl die Übertragung des anteiligen Einzelunternehmens als auch die Übertragung der GmbH-Anteile unter die Begünstigung der §§ 13a und 13b ErbStG? Wie viel Prozent der Anteile können maximal an die Tochter übertragen werden, und steht einer disquotalen Übertragung an Besitz- und Betriebsunternehmen, z.B. 20 % am Einzelunternehmen und 40 % an der GmbH, etwas entgegen?
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