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Zugewinn,Gemeinschaftskonto

Für Ihre Einschätzung zu dem folgenden Sachverhalt wären wir dankbar: Die Ehegatten EM und EF haben sich über einen notariellen Erbvertrag gegenseitig zu Alleinerben bestimmt. Das Ehepaar lebte im gesetzlichen Güterstand. Der EM ist nun verstorben (im Jahr 2020) und wurde demnach von der EF beerbt. An Vermögen hatten die Ehegatten drei Eigentumswohnungen (Steuerwert/Verkehrswert insg. 800 T€, Eigentum 100 % Ehemann) sowie Bankguthaben. Das Bankguthaben gliedert sich in 300 T€ alleinige Konten des Erblassers EM und 200 T€ Gemeinschaftskonto der Ehegatten (lt. Bankbescheinigung). Der Wert des Nachlasses des EM beläuft sich nach unserer Ansicht demnach auf 1,2 Mio. € (800 T€ Immobilien + 300 T€ eigenes Bankguthaben EM + 100 T€, 50 % aus Gemeinschaftskonto) Der EF steht der Zugewinnausgleich zu. Da sie Erbin wurde, wird u. E. der Zugewinnausgleich als das Ausgleichsviertel angesetzt. Aus dem Nachlass von 1,2 Mio. € wäre demnach 1/4, also 300 T€, von der ErbSt ausgenommen. Frage 1) Wird unserer o.g. Auffassung zum Zugewinn von Ihnen zugestimmt? Frage 2) Wie/wo wird der Zugewinnausgleich in den Steuererklärungsformularen erklärt? Ganz konkret: In welcher Zeile/Zelle müsste der Zugewinnausgleich eingegeben werden o.Ä.? Frage 3) Ist es richtig, dass der Saldo des Gemeinschaftskontos beim Erbfall schlicht zur Hälfte den Ehegatten zugerechnet wird (anderslautende Vereinbarungen oder Herleitungen bestehen nicht)?
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