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Stiefkind,nichteheliche Lebensgemeinschaft,Steuerklasse

Bei mir in der Kanzlei habe ich eine schenkungsteuerliche Beratung für eine Schenkung des „Stiefvaters“ an den „Stiefsohn“ getätigt. Leider kam nun später heraus, dass der Stiefvater nicht mit der leiblichen Mutter des Stiefsohn verheiratet und der „Stiefsohn“ nicht adoptiert ist, also kein wirklicher Stiefsohn. Dieser ist mittlerweile 45 Jahre alt und bekommt jetzt nicht wenig Geld von seinem „Stiefvater“ überwiesen. Nach dieser Erkenntnis musste ich meine bisherigen Erläuterungen revidieren. Er ist beim Schenker und seiner Mutter quasi wie in einer Familie aufgewachsen. Gelten hier tatsächlich nur die 20.000 € steuerlicher Freibetrag?
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