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Schenkungsteuer,Kettenschenkung

Sachverhalt: A will die Immobilie (Wert 300.000 €, keine Schulden) auf ihren Sohn S und dessen Ehefrau F übertragen. Damit bei der Übertragung an F keine Schenkungsteuer anfällt, soll die Immobilie zunächst zu 100 % von A an S übertragen werden und anschließend 1/2 von S an F. Bisher erfolgte keine Übertragung von A an S oder F. Frage: Ist die anschließende Übertragung (vom selben Tag) gestaltungsrechtlich zulässig? Oder sollte zumindest ein kleines Zeitfenster (Bsp. sechs Monate) zwischen den Übertragungen liegen?
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