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Erbfall Kanada,Steuerpflicht,Anrechnung,§ 2 ErbStG

Die Mandantin hat ihren Wohnsitz im Inland. Nach dem Tod einer seit Jahren in Kanada lebenden Tante (Schwester ihrer noch lebenden Mutter)  erbt sie als Beteiligte einer Erbengemeinschaft 275.000 €. Der Erbanteil ergibt sich aus der Auflösung von Wertpapieren sowie der Veräußerung einer Immobilie. Die Abwicklung der Vermögenswerte erfolgte durch einen Testamentsvollstrecker in Kanada. Der Erbfall ist eingetreten im Dezember 2020. Die Abwicklung und Auszahlung des Erbanteils erfolgte erst im August 2022. Die Mandantin ist Abkömmling ersten Grades der noch lebenden Schwester der Verstorbenen. Besteht in Deutschland Steuerpflicht des Erbes, und welche Steuerklasse ergibt sich? Besteht Steuerpflicht in Kanada?
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