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§ 13a Abs. 10 ErbStG,Antrag auf Vollverschonung bei der Erbschaftsteuer

Mein Mandant hat sein Unternehmen an seinen Sohn unentgeltlich übertragen. Diese Übertragung haben wir dem zuständigen Finanzamt für Erbschaft- und Schenkungsteuer angezeigt. Eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung erfolgte bislang nicht. Bis wann und in welcher Form ist der Antrag auf 100 % Freistellung für Betriebsvermögen zu stellen? Sollte hier vorsorglich formlos ein Antrag gestellt werden?
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