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Vorweggenommene Erbfolge,Vorerbschaft

Mein Mandant hat von seiner Großmutter ein Haus geschenkt bekommen. Diese Haus hatte ursprünglich zur Hälfte der Großmutter und zur Hälfte dem Großvater gehört. In einem gemeinsamen notariellen Erbvertrag wurde geregelt, dass die Großeltern gegenseitig Vorerben beim Tod des Ehepartners werden und das Immobilienvermögen (zwei Häuser) jeweils hälftig auf die beiden Enkelkinder als Nacherben übergehen, wenn die Großeltern tot sind. Der lebende Sohn wurde dabei übergangen. Der Großvater ist zwischenzeitlich verstorben. Die Großmutter hat nun im Rahmen einer Schenkung unter Zurückbehalt des Nießbrauchs diese Immobilien auf ihre Enkel übertragen. Die Enkel haben sich dahingehend geeinigt, dass jeder von ihnen ein ganzes Haus bekommt, nicht von beiden Häusern die Hälfte. Die beiden Häuser sind nicht gleichwertig, ein Ausgleich wurde im Schenkungsvertrag nicht vereinbart. Fragen: 1. Hat die Nacherbschaft Einfluss auf die Schenkung? Schenkt sowohl der Großvater,als auch die Großmutter? Gibt es zweimal den Freibetrag von 200.000 €? Oder gilt die Schenkung als allein von der Großmutter zugewendet? 2. Führt der Wertunterschied zwischen den Immobilien, ca. 100.000 €, zu einer Schenkung des einen Bruders an den anderen Bruder? 3. Ist der eine Bruder zwingend zum Ausgleich der Differenz verpflichtet, da im Erbvertrag eine gleichwertige Versteuerung angeordnet war? Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
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