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Bewertung Wohnrecht,Nießbrauchsrecht

Mandant M hat seiner Lebensgefährtin L (nicht verheiratet) ein lebenslanges Wohnrecht an allen Räumen in der gemeinsam bewohnten, aber nur im Eigentum des M stehenden Immobilie eingeräumt. Das Wohnrecht ist notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen worden. L muss sich nur an den Betriebskosten und nicht am Unterhalt der Immobilie beteiligen. Wie ist dieses Wohnrecht zu bewerten? Muss dazu auch eine Bedarfsbewertung der Immobilie durchgeführt werden? Darüber hinaus hat M der L ein ihm allein gehörendes Wohnmobil sowie den gesamten in der Immobilie befindlichen Hausrat geschenkt, aber sich daran ein lebenslanges Nießbrauchsrecht vorbehalten. Auch diese Schenkung ist notariell beurkundet. Wie hat hier die Bewertung zu erfolgen? Müssen Wohnmobil und Hausrat zum Stichtag bewertet und der Wert des Nießbrauchs abgezogen werden oder gilt die Schenkung erst beim Ableben von M als vollzogen (aufschiebende Bedingung?), da ausdrücklich vereinbart ist, dass keine Umschreibung des Wohnmobils auf L vor dem Ableben vom M erfolgen darf?
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