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Familienheim,Plegeheimunterbringung Erblasserin,§ 13 Abs. 1 Nr. 4c EStG

Uns liegt ein Fall vor, in dem die Mutter aufgrund körperlicher Einschränkungen gezwungen ist, in ein Pflegeheim zu ziehen. Sämtliche Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG liegen für einen zukünftigen Fall des Ablebens der Mutter vor. Fraglich ist nun, ob sich eine (Erst-/Zweit-)Wohnsitzmeldung an der Adresse des Pflegeheims negativ auf die Steuerbefreiung des Familienheims auswirkt bzw. wie die Wohnsitzmeldungen steuerlich am besten zu wählen sind.
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