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Familienheim,Zweitwohnsitz,§ 13c Abs. 1 Nr. 4c ErbStG

Das Kind möchte sich innerhalb von sechs Monaten in das Familienwohnheim ummelden (erster Wohnsitz). Ist eine parallel zum ererbten Familienwohnheim weiter geführte Wohnung unter Umwidmung als Zweitwohnung schädlich für die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG, wenn das ererbte Familienwohnheim nach dem Erbfall vom Erben (Kind) als Hauptwohnsitz geführt wird und dieser dies auch tatsächlich umsetzt und damit seinen Mittelpunkt des Lebensinteresses zum Hauptwohnsitz verlagert?
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