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Stiefenkel,Steuerklasse I,Stiefkind

Wir haben folgende Frage, bei der ein Notar anderer Meinung ist als wir. Unsere Mandant A ist 75 Jahre alt. Vor fünf Jahren hat er seine langjährige Lebenspartnerin B geheiratet. Diese hat zwei leibliche Kinder, C und D. D hat drei Kinder E, F und G. Unser Mandant A beabsichtigt, an die Stiefenkel E, F und G Immobilien zu übertragen. Frage: Sind die Stiefenkelkinder in der Steuerklasse I (u.E. ja, § 15 I Nr. 3 ErbStG)?
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