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Zinssatz,Ermittlung

Mein Mandant erhielt von seinem Onkel am 25.10.2016 ein Darlehen in Höhe von 70.000 €, Zinssatz 1 % und Tilgung 700 €. Tilgung und Verzinsung wurde bis zum Todestag des Onkels am 14.04.2021 geleistet. Nun erhielt der Neffe von seinem Onkel eine Geldzuwendung und hat damit den Rest des Darlehens getilgt. Jetzt hat der Neffe vom Erbschaftsteuerfinanzamt Post erhalten, und es wurde mitgeteilt, dass der Zinssatz nach § 12 Abs. 3 S. 2 BewG zu niedrig sei. Mein Mandant habe eine Schenkung in Höhe von 4,5 % Zinsen erhalten. Diese würde 23.862 € betragen. Für die Zinsberechnung liegt noch keine Mitteilung vor, wie sich dieser Betrag ergibt. Mein Mandant hat dieses Darlehen für seinen Gewerbebetrieb, für seine Vermietung und Verpachtung angesetzt. Ertragsteuerlich ist alles in Ordnung, Das Darlehen wurde jährlich dem Finanzamt mitgeteilt. Zur selben Zeit hat er ein Darlehen zu 1,76 % Zinsen bei der Bank aufgenommen, um damit ein Gebäude zu erwerben.
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