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Schenkung Teilanteile,gewerbesteuerliche Verlustvorträge

Ich vertrete drei Gesellschafter A, B und C. A, B und C waren mit je 100 T€ als Kommanditisten an der ABC-GmbH & Co. KG beteiligt. Mit notariellem Vertrag vom 30.12.2020 hat A „mit dinglicher Wirkung zum 01.01.2021, 00:01 Uhr“, jeweils 47 T€ auf B und C schenkweise übertragen, so dass A seit diesem Zeitpunkt noch mit 6 T€ und B und C mit jeweils 147 T€ an der ABC-GmbH & Co. KG beteiligt sind. Laut Übertragungsvertrag „steht der Übergang der jeweiligen Kommanditeinlage nicht unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung im Handelsregister“. Im HR eingetragen wurde die Schenkung bzw. die dadurch verursachte Veränderung der jeweiligen Kommanditeinlagen am 01.02.2021. Neben dieser ABC-GmbH & Co. KG sind die beiden Gesellschafter B und C zu jeweils 50 % an der BC-GmbH & Co. KG beteiligt. Beide KGs sind im selben Markt tätig (Authohandel). Nunmehr soll die BC-GmbH & Co. KG auf die ABC-GmbH & Co. KG gegen Erhöhung der Kommanditeinlagen nur von B und C an der ABC-GmbH rückwirkend zum 02.01.2021 (steuerlicher Übertragungsstichtag daher 01.01.2021) verschmolzen werden, so dass C dann nur noch mit ca. 1,5 % an der dann größeren, verschmolzenen Gesellschaft beteiligt ist. Nunmehr meine Frage: Hat die Verschmelzung mit steuerlicher Rückwirkung auf den 01.01.2021 irgendwelche steuerlichen Konsequenzen auf die Schenkung „mit dinglicher Wirkung zum 01.01.2021, 00:01 Uhr“? Und wenn ja, wie kann man diese verhindern?
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