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Bewertungsverfahren,Zeitnaher Veräußerungspreis,§ 179 BewG

Eine Erbengemeinschaft hat im Februar ein Haus geerbt und im September veräußert. Welcher Wert ist erbschaftsteuerlich heranzuziehen, zwingend der tatsächliche Verkaufspreis oder die Bewertung zum Bewertungsstichtag (in dem Fall nach dem Sachwertverfahren)?
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