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§ 5 ErbStG,§ 1375 Abs. 2 Nr. 1 BGB

Mandantendaten: Ehepaar 75 und 60 Jahre alt, vier Kinder, Zugewinngemeinschaft, Ehemann ist schwer erkrankt. Anfangsvermögen von beiden 0 €. Endvermögen von beiden jeweils 10.000.000 €. Meine Frage: Wenn die Ehefrau ihr Vermögen jetzt (teilweise) an die Kinder schenkt, sinkt ihr Endvermögen zum Todeszeitpunkt des Ehemanns. Die Ehefrau hätte also einen Anspruch auf erbschaftsteuerfreien Zugewinnausgleich in der Erbschaftsteuer. Da der Ehemann sehr krank ist und wahrscheinlich bald stirbt, möchte ich gerne wissen, ob es für den Vermögensübertrag an die Kinder durch die Ehefrau und die damit verbundene Absenkung des Endvermögens der Ehefrau und erbschaftsteuerfreien Erwerb des Zugewinnausgleichsanspruchs eine Regelung oder Rechtsprechung etc. gibt, dass dies Gestaltungsmissbrauch darstellt. Ich konnte leider nichts finden.
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