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Nießbrauch Kapitalvermögen,Bewertung gemeiner Wert,§ 15 BewG

Den Ehegatten gehört ein Tagesgeldkonto, das im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge auf deren Sohn übertragen werden soll. Die Übertragung des Tagesgeldkontos erfolgt gegen lebenslangen Nießbrauch. In der Vergangenheit waren die Zinssätze für das Tagesgeldkonto positiv. Seit der Zinswende liegt der Zinssatz in etwa bei 0 %. Nach den Erwartungen ist künftig wieder mit positiven Zinssätzen zu rechnen. Fragen: Wie hat die Bewertung des Nießbrauchs im Hinblick auf den schenkungsteuerpflichtigen Vorgang zu erfolgen?
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