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Gemeinschaftskonto von Ehegatten,§ 430 BGB

A und B lebten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Sie besaßen fünf Gemeinschaftskonten mit einem Wert von 1.000 T€. B verstirbt. In der ErbSt-Erklärung beantrage ich in Höhe von 500 T€ den fiktiven Zugewinnausgleich. Das Finanzamt berechnet den fiktiven Zugewinnausgleich mit 0 €, da nur Gemeinschaftskonten vorliegen. Zu Recht?
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