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Vorweggenommene Erbfolge,Dingliches Wohnrecht

Darstellung Sachverhalt Unsere Mandanten (Mutter „M“ und Tochter „T“) besitzen ein Mehrfamilienhaus in Erbengemeinschaft zu je 1/2 Anteil, welches zum Teil selbst genutzt (M und T nutzen jeweils eine Wohnung selbst) und zum Teil vermietet wird. Im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge soll die Hälfte von M gegen Vorbehalt eines Wohnrechts an einer bereits jetzt durch M selbst genutzten Wohnung an T übertragen werden. Das sich mir stellende Problem ist die Tatsache, dass das Objekt ideell jeder Partei zu je 1/2 zuzurechnen ist, so dass nach meiner Einschätzung das Wohnrecht zu 1/2 von M vorbehalten werden kann, jedoch zu 1/2 von T an M geschenkt wird. Ist diese Einschätzung richtig und kann dieser Sachverhalt ggf. durch die grundbuchliche Teilung des Objekts hinsichtlich der derzeit von M und T selbst genutzten Wohnungen unter Beibehaltung der Erbengemeinschaft für das restliche Objekt gelöst werden? Gibt es ggf. einen anderen Weg, die Schenkung der Tochter an die Mutter zu umgehen?
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