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§ 194 BewG,§ 198 BewG,Bewertung eines Erbbaugrundstücks

Unsere Mandantin ist Eigentümerin eines Erbbaurechts mit einer Laufzeit bis 31.12.2102 in Form eines Wohnungserbbaurechts. Nach Ablauf der Laufzeit ist das errichtete Gebäude mit dem Verkehrswert zu entschädigen. Das Wohnungserbbaurecht besteht in einem Miteigentumsanteil an dem Erbbaurecht, mit dem das gesamte Grundstück belastet ist, verbunden mit dem Sondereigentum an der von ihr selbst genutzten Wohnung. Nun soll das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück, welches dem Onkel gehört, auf unsere Mandantin übertragen werden. Hierbei stellt sich die Frage nach der Bewertung. Die Bewertung nach § 194 BewG mit dem über die Restlaufzeit abgezinsten Bodenwert und dem kapitalisierten Erbbauzins wäre u.E. aus wirtschaftlicher Sicht nicht sachgerecht. Denn zum einen wird nicht berücksichtigt, dass die Forderung auf Zahlung der Erbbauzinsen aufgrund Konfusion untergeht und fortan nicht mehr besteht. Zum anderen wurde unserer Mandantin aus wirtschaftlicher Sicht das Grundstück zugewendet, da sie das Erbbaurecht jederzeit auflösen kann. Wie ist hier vorzugehen?
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