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Nießbrauch,Verzicht,Rücktritt

Mandant W (80 Jahre alt) hat seiner langjährigen Lebensgefährtin S (69 Jahre alt) im Jahr 2021 ein notariell beurkundetes lebenslanges Nießbrauchsrecht an dem in seinem Alleineigentum stehenden Einfamilienhaus eingeräumt. Dies hat aufgrund des Lebensalters der Beteiligten erhebliche schenkungsteuerliche Konsequenzen. Im Jahr 2022 haben W und S dann geheiratet. Würde ein bedingungsloser Verzicht der S auf das Nießbrauchsrecht im Jahr 2022 zu einer nachträglichen Herabsetzung der Schenkungsteuer führen?
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