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Schenkung,Zugewinnausgleich,Erwerbschance

A und B sind im gesetzlichen Güterstand verheiratet. Mit notarieller Urkunde überträgt A an B einen hälftigen Miteigentumsanteil an einem Grundstück mit einem Bewertungswert in Höhe von 500.000 €. Im notariellen Vertrag steht folgende Vereinbarung: 1. Die Überlassung erfolgt als vorzeitiger Zugewinnausgleich, um den Erwerber an dem während der Ehe erwirtschafteten Vermögen zu beteiligen. 2. Die Möglichkeit der Vereinbarung vertraglicher Rückforderungsrechte, z.B. für den Fall der Scheidung der Ehe oder des Vorversterbens des Erwerbers, wurde erörtert. Derartige Vereinbarungen werden von den Vertragsteilen jedoch ausdrücklich nicht gewünscht, ebenso kein Veräußerungs- oder Belastungsverbot. 3. Der Erwerber hat sich den Wert der heutigen Zuwendung auf einen eventuellen Zugewinnausgleichsanspruch nach § 1380 BGB anrechnen zu lassen. Soweit eine Anrechnung nicht erfolgt, ist die Zuwendung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen im Zugewinnausgleich zu berücksichtigen. Ist die Übertragung von A an B schenkungsteuerpflichtig?
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