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Patchworkfamilie,Stiefkinder,Steuerklassen

Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern (Geschwisterkinder) zählen zur Steuerklasse II. Erblasserin ist in meinem Fall die Frau des Bruders der Mutter, die Nichte erbt also von der Tante, die Schwägerin ihrer verstorbenen Mutter war, trotzdem Steuerklasse II? Zweiter Fall ist eine sog. Patchworkfamilie; das „neue“ Ehepaar hat jeweils aus erster Ehe zwei erwachsene Kinder, die leiblichen anderen Elternteile leben noch. Der Ehemann ist verstorben und setzt zugunsten der Kinder seiner zweiten Frau Vermächtnisse ein. Diese Stiefkinder sind doch wie seine leiblichen Kinder der Steuerklasse I zuzuordnen, richtig?
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