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Bewertung von Geschäftsgrundstücken nach dem BewG,Grundstücksverkehrswerte für Zwecke der Grundsteuer

Im vorliegenden Fall geht es um die Bewertung eine KG-Anteils. Der Erblasser war beteiligt an einer gewerblichen GmbH & Co. KG, die ausschließlich Grundbesitz an Supermärkte o.Ä. vermietet (= Verwaltungsvermögen). Wir haben gerade aus gegebenem Anlass für alle betreffenden Objekte die Grundsteuer-Feststellungserklärungen erstellt. Der Erbfall war bereits im Oktober 2021. Nun hat das ErbSt-FA für alle diese Grundstücke zusätzlich „Erklärungen zur Feststellung des Grundbesitzwertes“ für Zwecke der ErbSt-Veranlagung angefordert. Wenn man mal den Stichtag außer Acht lässt (1.1.2022 Grundsteuer und 10/2021 für die ErbSt), ist in beiden Fällen jeweils das Sachwertverfahren anzuwenden, da durchgehend GS-Grundstücke vorliegen. Dazu folgende Fragen: Könnte man aus Vereinfachungsgründen nicht mit den Grundsteuer-Werten „arbeiten“, obwohl diese stark typisiert sind? Ist es sonst wirklich so, dass bei beiden o.g. Steuerarten unterschiedliche „Verkehrswerte“ für die Besteuerung maßgeblich sind? (Hinweis: Es geht hier um weit mehr als zehn Grundstücke, der Aufwand ist also erheblich.)
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