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§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG,§ 14 ErbStG,Teilverzicht auf Versorgungsrente

Mutter schenkt dem Sohn ein Grundstück. Es lagen bereits Vorschenkungen vor. Zur Ermittlung des derzeitig vorhandenen Freibetrags wird der Verzicht aus dem früher gewährten Nießbrauchrecht in Abzug gebracht. Im Rahmen der früheren Schenkung erfolgte eine Teilentgeltlichkeit durch Vereinbarung einer Versorgungsrente von 4.500 € p.M. zwischen Sohn und Mutter. Die Mutter verzichtet auf 2.000 € Rentenzahlung, so dass lediglich nur noch 2.500 € monatlich von Sohn an Mutter gezahlt werden. Inwieweit handelt es sich bei diesem Verzicht um eine Schenkung? Inwieweit ist dieser Verzicht bei der Ermittlung des aktuellen Freibetrags für die neue Schenkung in Abzug zu bringen?
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