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Wohnrecht,Gegenseitigkeit,Schenkung

Die Geschwister EH (weiblich) und FH (männlich) haben ein Einfamilienhaus geerbt. Im EFH wohnt derzeit EH, ihr Bruder lebt im Ausland. Zur Absicherung im Alter haben sich die Geschwister gegenseitig ein Wohnrecht am EFH eingeräumt. Ein Entgelt für die Einräumung wurde nicht vereinbart. Löst die Einräumung der Wohnrechte Schenkungsteuern aus?
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