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Lebensversicherung,Vertrag zugunsten Dritter,§ 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG

Herr K. hat eine Lebensversicherung (LV), die 2024 zur Auszahlung gekommen wäre. Die LV wäre einkommensteuerlich frei gewesen, da die zeitlichen Voraussetzungen vorliegen. Herr K. ist im Jahr 2021 verstorben. Als Berechtigte im Todesfall hat Herr K. seine Schwester Frau Z. eingesetzt. Erbe laut Testament (Haus) sind die Schwester und deren Sohn geworden. Herr K. ist nicht verheiratet und hat keine Kinder. Fällt die Auszahlung ins Erbe? Oder handelt es sich um eine Schenkung zu Lebzeiten? Meines Erachtens ist dennoch die Zahlung erb- bzw. schenkungsteuerlich zu behandeln. Bei einer Schenkung stellt sich die Frage des Zeitpunkts.
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