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Nießbrauch,Verzicht,Rechtsfolgen

Bezüglich einer Familien-GmbH wurden die Gesellschaftsanteile des Vaters zu 100 % Ende Dez. 2015 auf die beiden Kinder unter lebenslangem Nießbrauchvorbehalt übertragen. Die Schenkungsteuer-Freibeträge der beiden Kinder von jeweils 400.000 € sind im Jahr 2015 bereits ausgeschöpft worden. Nun wird geplant, das Nießbrauchsrecht aufzulösen. Meines Erachtens dürfte es dann zu einer Schenkung kommen und die mit dem Nießbrauch verbundenen Steuerentlastungen werden nachträglich gemindert. Dazu muss meines Erachtens hinsichtlich der Bemessungsgrundlagen für die Schenkungsteuer die Minderung des Nießbrauchs berechnet werden. Bei der Beurteilung soll es lediglich um die Bewertung des steuerpflichtigen Erwerbs und nicht um die Höhe der Schenkungsteuer gehen. Frage 1: Soweit der Vater innerhalb von sieben Jahren, beispielsweise im Juni 2022, verstirbt, wird dann der Kapitalwert nach der tatsächlichen Laufzeit von 6 1/2 Jahren berechnet und führt dann zu einer Reduzierung des Nießbrauchs, indem der um 6 1/2 Jahre reduzierte Nießbrauch als Bereicherung hinzugerechnet wird? Frage 2: Soweit der Vater im Juni 2022 nicht verstirbt, sondern die Auflösung des Nießbrauchs veranlasst, würde die Bereicherung denselben Betrag wie beim Tod des Vaters ausweisen? Frage 3: Soweit die Auflösung des Nießbrauchs zu Lebzeiten des Vaters, beispielsweise nach mehr als acht Jahren im Jan. 2024, erfolgt, führt das dann ebenso zu einer Reduzierung des Nießbrauchs, indem der um acht Jahre und einen Monat reduzierte Nießbrauch als Bereicherung hinzugerechnet wird? Frage 4: Soweit die Auflösung des Nießbrauchs zu Lebzeiten des Vaters (Frage 2 + 3) nicht zu 100 %, sondern zu 50 % erfolgt und der Vater 50 % des Nießbrauchs behält, würde sich dann die Reduzierung um 50 % anpassen? Ich würde mich freuen, wenn eine Beurteilung mit Angaben von Paragraphen möglich wäre, und danke für die Mühen.
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