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Gegenleistung,Wohnrecht,Umbaukosten

Ehegatten X (Ehemann) und Y (Ehefrau) haben ein Grundstück mit Nebengebäuden gekauft und bewohnen auch das Wohnhaus, Anteil je 50/50. Die Eltern von der Ehefrau Y wollen jetzt im Nebengebäude das Obergeschoss als Wohnung ausbauen. Das Erdgeschoss des Nebengebäudes wird wie bisher als Scheune genutzt. Die Herstellungskosten für den Umbau des ersten Obergeschosses der Scheune tragen die Eltern von Y. Im Gegenzug lassen sich die Eltern ein lebenslanges Wohnrecht eintragen. Was ist hier schenkungsteuerlich zu beachten? Die Baukosten sind getrennt zu beachten. Hier liegt eine freiwillige Zuwendung vor. Als Gegenleistung liegt das lebenslange Wohnrecht, welches im Grundbuch eingetragen wird, vor. Mein Wohnrecht muss zunächst einmal bewertet und der sog. Kapitalwert ermittelt werden. Ist der Kapitalwert niedriger als die Herstellungskosten, ist die Differenz als Schenkung anzusehen und unterliegt der Schenkungsteuer. Freibeträge müssen entsprechend berücksichtigt werden. Bezieht sich die Zuwendung auf XY oder kann vertraglich vereinbart werden, dass sich die Zuwendung nur auf Y bezieht (Freibeträge Schenkungsteuer)?
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