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GmbH-Anteile,gemeiner Wert,Kaufpreis

Es werden Anteile an einer GmbH vererbt; diese sind nicht begünstigt gem. § 13a ErbStG in der Erbschaftsteuer, da zu hohes Verwaltungsvermögen innerhalb der GmbH. Sechs Monate nach der Erbschaft veräußert der Erbe mit Gewinn die GmbH-Anteile, welche Konsequenz hat dies hinsichtlich der Erbschaft- und Ertragsteuer?
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