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Abgrenzung land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Grundvermögen,§§ 158 ff. BewG,land- und forstwirtschaftlicher Grundbesitzwert

Wir bitten um Unterstützung bei folgendem Sachverhalt: Sachverhalt: Unsere Mandantschaft besitzt ein Grundstück (eine Flurstücknummer), welches wie folgt genutzt wird und anteilig folgendem ertragsteuerlichen Vermögen zugeordnet ist: 1. 454 qm  Hofstelle  land- und forstwirtschaftliches Betriebsvermögen 2. 187 qm  betriebliche Nutzung i. R. Gewerbebetrieb (Werkstatt, Büro, Fläche)  Betriebsvermögen Gewerbebetrieb 3. 3.051 qm  dem Wohnhaus zuzurechnender Garten (2.211 qm), Fläche Wohnhaus (152 qm), Garagen, Vorhofgarten Zufahrt etc. (688 qm); hiervon liegt eine Fläche von ca. 2.000 qm im sog. Außenbereich (d.h., eine Bebauung ist aktuell nicht möglich)  Privatvermögen Unser Mandant möchte nun dieses Grundstück insgesamt seiner Tochter schenken. Es liegt nur ein Bodenrichtwert pro qm vor (= Bodenrichtwert für Bauland). Frage: 1. Wie ist im Rahmen der Schenkung die unter 1. genannte Fläche zu bewerten? 2. Wie ist im Rahmen der Schenkung die unter 2. genannte Fläche mit Gebäude zu bewerten? 3. Wie ist im Rahmen der Schenkung die unter 3. genannte Fläche bzw. wie sind die einzelnen Flächen mit Gebäude zu bewerten? Hier stellt sich aus unserer Sicht insbesondere die Frage, wie die im Außenbereich liegende Fläche zu bewerten ist. Was passiert, wenn diese Fläche in Folgejahren zu Bauland wird?
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