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§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG,mittelbare Grundstücksschenkung,Übernahme von Herstellungskosten

Ein Mehrfamilienhaus wurde vor einem Jahr unter Nießbrauchsvorbehalt vom Vater auf eine Familien-GbR übertragen, an der seine beiden Töchter jeweils mit 40 % und er selbst mit 20 % beteiligt sind. Die schenkungsteuerlichen Freibeträge für die beiden Töchter von jeweils 400 T€ wurden dabei weitestgehend ausgeschöpft. Der Vater plant nun, in das bisher nicht ausgebaute Dachgeschoss vier weitere Wohneinheiten zu integrieren. Eine entsprechende Genehmigung der Nießbrauchsgeber zur Umgestaltung liegt vor (§ 1037 Abs. 1 BGB). Die Investitionskosten würden ca. 800 T€ betragen und zu 100 % vom Nießbrauchsnehmer getragen, dem auch die zukünftigen Mieterträge zustünden. Führen die Investitionen und die damit einhergehende Wohnraumerweiterung zu einer weiteren Schenkung an seine beiden Töchter? Falls ja, in welcher Höhe wäre die Schenkung zu bewerten?
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