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Bewertung von Immobilien,Gesonderte Feststellung

Ein Grundstück bebaut mit einem Mehrfamilienhaus wurde von zwei Erben im Januar 2021 von dem Erblasser, dem Vater, geerbt. Bei der Bewertung in der Erbschaftsteuererklärung wurde nach dem Ertragswertverfahren ein Wert von 820.000 € ermittelt. Jetzt im Oktober soll das Grundstück für einen Betrag von 950.000 € veräußert werden. Die Ermittlung des Belegenheitsfinanzamts liegt derzeit noch nicht vor. Kann das Finanzamt bei der Ermittlung des anzusetzenden gemeinen Wertes zum Todestag jetzt, abweichend vom Ertragswertverfahren, den im Kaufvertrag vereinbarten Wert von 950.000 € ansetzen? Wenn ja, welche Frist ist hier zu beachten, dass ein Ansatz des notariellen Verkaufswerts nicht mehr angesetzt werden kann?
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