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Insolvenz und Verschonungsregelung,§ 13a ErbStG,Stichtagsprinzip bei der Bewertung des Betriebsvermögens

A erbt von ihrem Vater, der im Dez. 2021 gestorben ist, einen KG-Anteil im Wert von 2 Mio. €. Außergewöhnliche Umstände verursachen im Jahr 2022 hohe Verluste, so dass Insolvenz angemeldet werden muss. Es ist davon auszugehen, dass vom Erbe nichts mehr übrigbleibt. Fragen: a) Entsteht Erbschaftsteuer? b) Wenn ja, gibt es die Möglichkeit der „Steuerminderung“?
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