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Nachlassverbindlichkeiten,Erwerbskosten,§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG

Im Jahr 2016 verstarb der Mann unserer Mandantin. Er hinterließ zwei unterschiedliche Testamente. In dem älteren Testament wurde hauptsächlich ein Verein begünstigt, im jüngeren seine Frau. Seither streiten die Parteien vor Gericht, welches Testament Gültigkeit hat. Es zeichnet sich ein Kompromiss ab, der da lautet: Die Frau wird Alleinerbin, muss aber zur Erlangung der Erbmasse die Hälfte des Erbes an einen (anderen) Verein spenden. Frage: Ist diese Spende vom Erben für Zwecke der Erbschaftsteuer abzugsfähig?
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