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Übertragung Mitunternehmeranteil,Behaltensfrist

Unser Mandant hat zum 01.01.2020 seine gesamte Firma (Rechtsform GmbH & Co. KG) und auch das Sonderbetriebsvermögen (Grundstücke und Gebäude) an seine beiden Töchter zu 50 : 50 unentgeltlich übertragen. Es wurde die Optionsverschonung gewählt. Die Töchter haben sich nun so zerstritten, dass eine Weiterführung nicht mehr möglich ist. Tochter A möchte das Unternehmen komplett übernehmen und ihre Schwester auszahlen. Fragen: Wie verhält es sich mit den Behaltensregeln? Entfallen in diesem Fall anteilig die Vergünstigungen?
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