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§ 13b ErbStG,Verwaltungsvermögen bei Grundstücksüberlassungen,Erbschaftsteuerliche Verschonung bei Wohnungsunternehmen

A gründet ursprünglich die vermögensverwaltende GmbH & Co. KG. Die GmbH ist die alleinige Komplementärin und Geschäftsführerin der KG. Die GmbH & Co. KG erzielt unstrittig gewerbliche Einkünfte. A überlässt seinem Sohn S sämtliche Anteile an der GmbH & Co. KG und möchte zur Optionsverschonung von 100 % für Betriebsvermögen optieren. Ist das möglich und bezieht sich der 100-%-Verschonungsabschlag dann gleichermaßen sowohl auf die GmbH-Anteile als auch auf die KG-Anteile?
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