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Unternehmensbewertung,Substanzwert,§ 11 Abs. 2 BewG

Gewerblich tätige GbR erzielt jahrelang nur Verluste. Gesellschafter A leistet sehr hohe Einlagen, um Verluste auszugleichen, hat am Ende ein Kapitalkonto von 3 Mio. €. Er überträgt seinen Anteil hälftig auf seine Frau und seine Tochter. Ertragswert sei 0 €, weil nur Verluste. Substanzwert sei 1 Mio. €. A hat 50 % der GbR und schenkt jeweils 25 % an Frau/Tochter. So wie ich das sehe, wäre doch der Wert der Bereicherung: Anteil am Substanzwert 25 % = 250 T€ + Anteil am Kapitalkonto 25 % = 750 T€ = 1 Mio. € Wert der Bereicherung Sehe ich das richtig? Mein Problem: Es soll hier ein Kapitalkonto versteuert werden, was vollkommen wertlos ist. Die Einlagen sind ja weg, damit wurden die Verluste der Vorjahre ausgeglichen. Die Firma ist ohne den Gesellschafter A, der die Einlagen leistet, überhaupt nicht überlebensfähig und quasi sofort insolvent. Worin besteht also der Wert des Kapitalkontos? Besteht eine Möglichkeit, durch Gutachten oder Ähnliches den Wert zu senken?
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