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§ 16 ErbStG,Verdoppelung Freibetrag

A und B sind verheiratet und leben im Inland. Sie wollen ihrer einzigen Tochter T jeweils einen Betrag von 400.000 € zuwenden. A und B haben Gütertrennung vereinbart. Frage: Erhält T für jede Schenkung von A und B einen Freibetrag von 400.000 €, so dass im Ergebnis keine Schenkungsteuer anfällt? Wenn ja, würde sich etwas anderes ergeben, wenn A und B den Güterstand der Zugewinngemeinschaft vereinbart hätten?
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