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§ 6 BewG,aufschiebend bedingte Ausgleichsverpflichtung,§ 175 AO

Vater ist Eigentümer einer Immobilie, daneben Geldvermögen. Tochter und Sohn sollen im Todesfall erben. Es wird angedacht, zu Lebzeiten die Immobilie auf die Tochter zu übertragen. Allerdings wohnt der Vater weiter in der Immobilie, so dass eine Begünstigung eines Familienheims ausscheidet. Die Schenkung wäre bei der Tochter mit Schenkungsteuer zu belasten, Wert der Immobilie ist deutlich höher als der Freibetrag von 400.000 €. Bei Eintritt des Erbfalls soll die Tochter eine Ausgleichszahlung an den Bruder leisten, nachdem die Immobilie mehr wert ist als die Hälfte des Vermögens des Vaters. Es ist damit zu rechnen, dass die Tochter im Zeitpunkt des Todes kein weiteres Vermögen mehr erhält. Wie ist die Ausgleichszahlung bei der Schenkungsteuer/Erbschaftsteuer zu behandeln? - Bei der Schenkung jetzt? - Im Zeitpunkt der Ausgleichszahlung (rückwirkendes Ereignis?)?
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