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Erbschaftsteuer,Nießbrauchsrecht

Mein Mandant hat von seiner Mutter bzgl. einer Immobilie in der Vergangenheit einen Zuwendungsnießbrauch erhalten, welcher weiterhin Bestand hat. Nun wird er das Objekt im Rahmen einer Erbschaft erwerben. Ist für den Wert der Bereicherung meines Mandanten der Wert der Immobilien abzgl. dem aktuellen Wert des Zuwendungsnießbrauchs im Todeszeitpunkt maßgebend?
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