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Vermächtnis,Auflage,Schenkung

Der Vater = Erblasser setzt im not. Testament für seine vollj. Söhne jeweils ein Vorausvermächtnis fest. Es gibt zwei Grundstücke (Privatvermögen): – Grundstück in S (vor Erbfall Eigentum 1/1 des Vaters) – Grundstück in Z (vor Erbfall Eigentum Vater 1/2, Sohn A 1/4, Sohn B 1/4). Sohn A erhält vermächtnisweise das Haus in S mit der Verpflichtung, seinen Anteil (1/4) am Haus in Z unentgeltl. auf seinen Bruder zu übertragen. Diese Verpflichtung mindert also seinen Erwerb und seine Bereicherung. Sohn B erhält vermächtnisw. den väterlichen Anteil (1/2) am Haus in Z und per Vermächtnisregelung den Anteil (1/4) von seinem Bruder. Ist Letzteres eine Schenkung von A an B? Ein eigentlicher Schenkungs- bzw. Bereicherungswille lag ja nicht vor, sondern eine Verplichtung. A musste diese Bedingung erfüllen, um in den Besitz seines Vermächnisses zu gelangen.
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