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Grundstücksübertragung,Gegenleistungen,§ 7 ErbStG

Der Mandant überträgt seine Immobilie an seine Nichte. Wert der Immobilie: 200.000 €. Gegenleistung: 1. Sofortige Übernahme des noch auf der Immobilie lastenden Darlehens i.H.v. 45.000 €. 2. Zahlung von 135.000 € spätestens zehn Jahre nach dem Übertragungszeitpunkt. Vorherige Zahlungen sind möglich. Die Zahlungen können von der Nichte jederzeit innerhalb der nächsten zehn Jahre erfolgen. Es wird keine Verzinsung für diese Zahlungsmodalität vereinbart. Die Nichte hat somit insgesamt eine Zahlungsverpflichtung i.H.v. 180.000 €. Entsteht aufgrund der Vereinbarungen ein schenkungsteuerlicher Tatbestand?
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