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Tausch von Immobilien,Schenkungsteuer

2018 schenkte die Mutter ihrem Sohn eine Immobilie, in der sie selber wohnt, unter lebenslangem Nießbrauchsvorbehalt – EFH = Objekt 1, der Sohn wohnt in einem Objekt 3 – MFH, das ebenfalls der Mutter gehört. Der Sohn zahlt Miete an die Mutter und es gibt noch eine weitere Wohnung in dem Haus, die fremdvermietet wird. Es wird nun überlegt, dass der Sohn das Objekt 1 wieder an die Mutter schenkt und die Mutter dem Sohn das Objekt 3 schenkt. Es soll also ein Tausch stattfinden. 1) Einkommensteuer wird nicht anfallen gem. § 23 EStG, weil die beiden Objekte bereits länger als zehn Jahre im Besitz der Familie sind. Richtig? 2) Grunderwerbsteuer wird nicht anfallen, weil der Sachverhalt bereits der Grunderwerbsteuer anfällt. Richtig? 3) Wenn die Werte der beiden Immobilien nicht gleich sind, dann würde eine Zuwendung an denjenigen erfolgen, der das wertvollere Grundstück erhalten hat? 3a) Wie sollte die Wertermittlung der beiden Grundstück erfolgen, wenn kein Vergleichswert vorliegt und kein Gutachten vorliegt? Nach dem Sachwert- bzw. Ertragswertverfahren? 3b) Wie wird die Vorschenkung aus dem Jahr 2018 bei dem Vorgang beachtet?
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