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Erbschaftsteuerpflicht,Wohnsitz

Mandant lebt seit 1975 bis zu seinem Tod im Jahr 2016 als Hauptwohnsitz in Kolumbien; in Deutschland hat er ein Haus, das er im Jahr an zwischen 50 und 80 Tagen besucht hat. Frau und seine drei Kinder leben auch mit ihm in Kolumbien. In Deutschland hat er auf Konten noch ca. 400.000 € und das Einfamilienhaus. In der Schweiz waren auf einem Konto 800.000 €. Erbschaftsteuererklärung wurde abgegeben für das Haus, Geld in Deutschland und Geld in der Schweiz. Das Finanzamt behauptet jetzt, der Erbfall wäre in Deutschland angefallen, da er einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland gehabt hätte und somit auch die Firma in Kolumbien mit anzusetzen wäre.
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