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Einfamilienhaus,Begünstigung,§ 13d ErbStG

Unser Mandant hat ein Einfamilienhaus geerbt, das er an eine Familie vermietet. Miete wurde jedoch von dieser Familie noch keine bezahlt, weshalb er vor Gericht ist. Dieses Gebäude kann nicht als Mietwohngrundstück deklariert werden, da es kein Mehrfamilienhaus ist, oder? Steuerbegünstigt kann es dann lediglich nach § 13d ErbStG sein, oder gibt es noch eine weitere Begünstigung?
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