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Erbengemeinschaft,Nachlassverbindlichkeiten

Die Erbengemeinschaft besteht aus zwei Erben (Bruder/Tochter). Bis auf Barvermögen wurde der restliche Nachlass gem. Testament/Vermächtniserfüllungsvertrag verteilt. Hier stellt sich die Frage, wie die Forderungen/Verbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit dem verteilten Vermögen stehen, in der ErbStE anzugeben sind. Beispielsweise hätte ich sämtliche Positionen (z.B. Stromabrechnung, Versicherungserstattung etc.), die zu einer Immobilie gehören, demjenigen Erben als sonstige Forderungen bzw. Nachlassverbindlichkeiten zugerechnet, welcher die betreffende Immobilie erbt. Für eine bestätigende oder alternative Zuweisung dieser Positionen wäre ich Ihnen dankbar.
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